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SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT DRESS2BLESS

 

Version 1 vom 20.09.2021 Corona-Pandemie Hygieneplan für dress2bless Nähkurse Stand 20.09.2021

Übergeordnet ist immer die aktuellste Fassung der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg und der Stadt Bretzfeld gültig.

Nach dem Stufenplan für erste Öffnungsschritte des Landes Baden-Württemberg dürfen Nähkurse ab dem Öffnungsschritt 1 wieder in Präsenzkursen angeboten werden. https://www.badenwuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf

Für die Präsenzkurse gelten die allgemeinen Hygieneregelungen von dress2bless. Das Tragen einer medizinischen Maske ist in den Kursräumlichkeiten verpflichtend.  Als medizinische Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) oder KN95/N95 zu verstehen. Zudem muss für die Teilnahme an Kursen in Präsenz an jedem Kurstag ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder der Nachweis über eine Genesung nach einer Corona-Infektion erbracht oder ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorgelegt werden.

ALLGEMEIN GÜLTIGE HYGIENEHINWEISE

Die Vorgaben der Corona-Verordnung der Landesregierung BW und der Stadt Bretzfeld in der jeweils geltenden Fassung werden von dress2bless beachtet. Dress2bless verpflichtet alle Mitarbeiter/innen, Dozent/innen und Teilnehmenden den Hygieneplan und die aktuellen Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bzw. des Robert Koch-Instituts (RKI) zu beachten und einzuhalten. Über die Hygienemaßnahmen werden die Teilnehmenden durch Hinweisschilder und durch ihre Dozent/innen unterrichtet. Die Dozent/innen werden von dem jeweils zuständigen Hygienekonzeptbeauftragten informiert.

TEIL A ALLGEMEIN GÜLTIGE HYGIENEHINWEISE

Das neuartige Corona-Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Darüber hinaus ist eine Infektionsübertragung auch indirekt über die Hände möglich, die mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

  • AHA + L + A-Regel beachten Abstand halten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen + geschlossene Räume alle 20 Minuten lüften + Corona-Warn-App

  •  Maskenpflicht in den Kursräumlichkeiten ist verpflichtend eine medizinische Maske zu tragen. Als medizinische Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2- Masken (DIN EN 149:2001) oder KN95/N95 zu verstehen. Information zu den unterschiedlichen Masken und den richtigen Umgang damit finden Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmas ken.html

  •  Nachweispflicht Voraussetzung zur Teilnahme an dress2bless Nähkursen in unseren Räumlichkeiten in Bretzfeld ist der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung nach einer CoronaInfektion oder ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunde sein darf. Bitte beachte hierbei die stufenabhängige Regelung der aktuell gültige Corona Verordnung des Landes:

 

       Basisstufe: In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel.

       Warnstufe: In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer             PCR-Test erforderlich ist. Im Freien gilt die 3G-Regel – hier ist ein negativer Antigen-         Schnelltest ausreichend.

       Alarmstufe: In geschlossenen Räumen und im Freien gilt die 2G-Regel. Das heißt,             Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind von der Teilnahme an der                   Veranstaltung ausgenommen. 

       Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und                         Teilnahmeverbot (Alarmstufe) sind:

  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.

  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.

  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission​​​​​​​ (STIKO) gibt.

  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt

        Diese Personen müssen in beiden Stufen einen negativen Antigen-Schnelltest                    vorlegen. 

  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.; vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem Toiletten-Gang) durch Händewaschen mit Flüssigseife für 20 -30 Sekunden.

  • Husten- und Niesetikette

       Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten                                         Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu                 anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

  •  Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen

  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.

  • Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.

  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) dürfen die Unterrichtsorte von dress2bless nicht besucht werden. Grundsätzlich ist bei allen Veranstaltungen eine Anmeldung erforderlich. Kurzfristige Anmeldungen sind, je nach Belegung, dennoch möglich. Bei Kursbeginn wird ein festgelegter Sitzplatz zugewiesen.

In offenen Bereichen, Fluren und Treppenhäusern muss eine medizinische Maske getragen werden. Auch während des Unterrichts darf diese nicht abgenommen werden. Dozent/innen und Teilnehmer/innen, die aus gesundheitlichen Gründen keine medizinische Maske tragen können, können aktuell nicht in Präsenz unterrichten bzw. an Präsenzkursen teilnehmen.

In den Seminarräumen muss ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden. Damit werden deutlich weniger Teilnehmer/innen pro Seminarraum zugelassen als im Normalbetrieb. Die maximale Gruppengröße richtet sich somit nach der Raumgröße.

Derzeit sind max. 4 Teilnehmende bei Kursen in geschlossenen Räumen zugelassen.

Kursangebote, bei denen Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, können aktuell nicht stattfinden. Die Tische im Kursraum werden von der Kursleitung entsprechend der Abstandsvorgabe gestellt. Die durch die Kursleitung festgelegte Betischung darf nicht verändert werden. Bei der Durchführung von Kursen ist das Abstandsgebot zu beachten. Partner- und Gruppenarbeiten sind nicht gestattet. Gemeinschaftliche Nutzung von Unterrichtsmedien, Stiften, Scheren, Werkzeugen ist nicht erlaubt. Jeder Teilnehmer bekommt bei Kursbeginn eine feste Nähmaschine und einen Zuschneideplatz zugewiesen. Nach dem Kurs werden die Nähmaschinen und Tischoberflächen desinfiziert. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, damit die Innenraumluft ausgetauscht wird. In den Unterrichtsräumen ist alle 20 Minuten eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung von dem/der jeweiligen Dozent/in bei vollständig geöffneten Fenstern, ggf. auch Türe, über mehrere Minuten vorzunehmen. Fenstergriffe sollen dabei möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern angefasst werden, ggf. ist ein Einmaltaschentuch oder Einmalhandtücher zu verwenden. Der Unterrichtsraum ist mit entsprechenden Hinweisschildern zu den allgemeinen Hygieneregelungen versehen.

Unsere Dozent/innen sind aufgrund der obigen Verordnung angehalten, eine Teilnehmer/ innenliste mit der aktuellen Anwesenheit zu führen. Die jeweiligen Kontaktdaten der Teilnehmer/innen sind im Verwaltungssystem von dress2bless hinterlegt. Dies ermöglicht die Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen. Alle Kurse erhalten aktuelle Teilnehmerlisten, mit dem Hinweis an die Dozenten/innen, die Teilnehmenden zu informieren, dass Veränderungen der Kontaktdaten zeitnah an dress2bless mitgeteilt werden müssen.

TEIL B SPEZIELLE ANFORDERUNGEN – UNTERRICHTSBETRIEB

Dress2bless bietet, unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln, die Veranstaltungen an, die per offizieller Verordnung ermöglicht werden. Die Personenzahl ist aufgrund der räumlichen Kapazitäten begrenzt auf 4 Teilnehmer/innen und eine/n Kursleiter/in.

 

Handhygiene

Gründliche Händehygiene durch Desinfizieren am Eingang des Kursraumes ist notwendig. Die Kursleiter/innen weisen darauf hin, dass sich alle Teilnehmer/innen die Hände reinigen müssen. Nach der Nutzung eines Handys bspw. zum Fotografieren der Arbeitsabläufe müssen erneut die Hände desinfiziert werden. Auf Wunsch stehen den Teilnehmer/innen und der/dem Kursleiter/in Einmalhandschuhe zur Verfügung. Arbeitsgeräte wie Scheren und Lineale werden nur von einer Person benutzt und müssen selbst mitgebracht werden.

 

Raumhygiene und Infektionsschutz

Alle Teilnehmer/innen haben fest zugeordnete Sitzplätze beim Nähen und auch am Zuschneidetisch. Diese sind markiert, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Alle Tische werden nach jeder Nutzung gereinigt. Nach jedem Nähkurs werden Handkontaktflächen wie Tische, Sitzflächen, Arbeitsbereiche, Schubladengriffe und Türgriffe etc. mit einem Tensid haltigen Reinigungsmittel durch die Kursleitung gereinigt.

Betreten/Verlassen des Kursraumes

Das Betreten des Kursraumes ist nur Teilnehmer/innen, der Kursleiter/in sowie Betriebszugehörigen erlaubt. Nach Verlassen und Wiedereintritt in den Kursraum (z. B. Pause, Toilettengang) müssen die Hände erneut gereinigt werden.

Lüften des Kursraumes

 Besonders wichtig ist das regelmäßige Lüften des Kursraumes. Dieser verfügt über mehrere Fenster an beiden Seiten, die weit geöffnet werden können.

Stoßlüften: Mehrere Fenster und die Tür müssen regelmäßig zum Stoßlüften geöffnet werden. Die Fenstergriffe sollten nur mit einem Einmalhandtuch geöffnet werden.

 

Hygiene im Sanitärbereich

Die Sanitärräume werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.

 

Umgang mit (Verdachts-) und Infektionsfällen

Alle Kursteilnehmenden unterschreiben die COVID 19 / Bestätigung - Verpflichtungserklärung (siehe Anlage 1)

 

TEIL C WEITERE MAßNAHMEN

Reinigung

Die Reinigung erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz. Hierbei steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Handkontaktflächen werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mind. 1x täglich, ggf. auch mehrmals täglich mit einem tensid-haltigen Reinigungsmittel gereinigt.

Hygiene im Sanitärbereich: In allen Toilettenräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Entsprechende Auffangbehälter für Einmalhandtücher werden vorgehalten. Die Sanitärräume dürfen nur einzeln genutzt werden.

Hierzu wurde ein gut sichtbarer Aushang angebracht.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken werden nach Kursende gereinigt. 

Infektionsschutz in den Pausen

Unterrichtszeiten werden so organisiert, dass zu Unterrichtsbeginn/-ende und in den Pausen Ansammlungen von mehreren Personen nach Möglichkeit vermieden bzw. eingeschränkt werden und sich möglichst wenige Menschen auf dem Flur und den allgemeinen Verkehrsflächen begegnen. Pausen werden entweder in den Unterrichtsräumen (jede/r auf seinem/ihrem Platz) oder im Freien außerhalb des Gebäudes verbracht.

Risikogruppen

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf höher. Siehe Hinweise des Robert Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html. Dazu zählen insbesondere Menschen mit relevanten Vorerkrankungen wie

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)

  • chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)

  • chronischen Lebererkrankungen

  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

  • Krebserkrankungen

  • ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z. B. Cortison).

Diesen Personen empfehlen wir keine Kursbesuche, sofern nicht bereits eine vollständige Impfung erfolgt ist. Ebenso empfehlen wir Dozent/innen mit diesen relevanten Vorerkrankungen den Kursunterricht auszusetzen.

Meldepflicht

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes sind sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID19 Fällen dem Gesundheitsamt zu melden. Mitarbeiter/innen, Dozenten/innen und Teilnehmer/innen müssen sich sowohl im Verdachtsfall als auch bei einer Erkrankung zudem bei der dress2bless unter info@dress2bless.shop melden.

Hygienekoordination

Dress2bless hat zur Sicherung der hygienischen Anforderungen während der Corona Pandemie eine Hygieneleiterin (Katrin Gonser) bestimmt. Zu den Aufgaben der Hygieneleiterin gehören unter anderem:

  • Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplanes

  • Überwachung der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen

  • Durchführung von Hygiene-Unterweisungen:                                                                Der Hygieneplan wird aufgrund der dynamischen Lage fortlaufend hinsichtlich der Aktualität überprüft und ggf. geändert. Der Hygieneplan ist für alle Beschäftigten, Dozenten/innen und Teilnehmer/innen jederzeit im Kursraum und auf der Homepage von dress2bless einsehbar.

Dozenten/innen verpflichten sich mit der Unterschrift der Corona-Hygienevereinbarung zur Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorgaben im Unterricht.

TEIL D - VERWALTUNGSBEREICH

Auch hier gelten die o. g. Hygienemaßnahmen. Das Büro wird, wenn möglich, einzeln besetzt. Mitarbeiter/innen arbeiten verstärkt im Homeoffice. Allen Mitarbeitenden wird ein kostenloser Schnelltest pro Woche angeboten. In allen Räumen ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Am direkten Arbeitsplatz muss keine Maske getragen werden, wenn gewährleistet ist, dass ein Mindestabstand von 1,50 m dauerhaft eingehalten werden kann.

Die Kursanmeldung und auch die Bezahlung der Kursgebühr wird online kontaktlos über die Website erfolgen. Stoffe und Nähzubehör werden ausschließlich online über den Onlineshop verkauft, um eine bargeldlose Bezahlung zu gewährleisten. Ein entsprechender Hinweis wird ausgehängt.

TEIL E - SELBSTABHOLUNG (click & collect)

Selbstabholung ist nur unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zu den festgesetzten  Abholzeiten möglich

 

 

Stand letzte Änderung des Konzeptes:

Bretzfeld, den 20.09.2021   

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